Der Bundesgerichtshof [Urteil vom 17. Juli 2013 – I ZR 129/08] bestätigte, ein Jahr nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshof, dessen Rechtsprechung in Bezug auf den Weiterverkauf von „gebrauchten“ Softwarelizenzen, die im Wege des Downloads erworben wurden. Fraglich bleibt jedoch weiterhin, ob auch Account-gebundene Softwarelizenzen von dem Urteil betroffen sind.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hofft bei seiner derzeit anhängigen erneuten Klage gegen die Online-Distributionsplattform Steam auf einen Erfolg. Grund für den Rechtsstreit ist die Tatsache, dass via Steam erworbene Spielesoftware de facto nicht weiterverkauft werden kann, da sie untrennbar mit dem Benutzerkonto des Erstkäufers verknüpft ist. Der vzbv sieht hierin eine unzulässige Benachteiligung der Käufer von Spielesoftware gegenüber den Käufern von beispielsweise Brettspielen, die problemlos wieder veräußert werden können. Zwar hatte der vzbv bereits Ende September 2012 gegen den Steam-Betreiber Valve auf Unterlassung geklagt, doch konnte dieses Verfahren aus Sicht der Verbraucherschützer nur teilweise erfolgreich abgeschlossen werden. Valve verpflichtete sich damals dazu, die Nutzung von Steam nicht automatisch von der Zustimmung des Kunden zu den zuvor geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen abhängig zu machen. Allerdings scheiterte das Bemühen des vzbv, Valve zur Aufgabe der Nichtübertragbarkeit von Benutzerkonten zu bewegen. Nach wie vor ist es nur theoretisch, nicht praktisch möglich, einen gebrauchten Titel weiterzuverkaufen, da dieser nur im Zusammenhang mit dem ursprünglichen Käuferkonto lauffähig ist und das Käuferkonto – im Gegensatz zu der Spielesoftware – nicht ebenfalls an Dritte übertragen werden kann; dies verbieten nämlich die AGB der Steam-Plattform.
Der vzbv ist jedoch guter Dinge, dass das zuständige Gericht auch in dieser Frage letztlich in seinem Sinne entscheiden wird. Der Verband sieht sich durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gestärkt, der darin den Weiterverkauf gebrauchter Software klar bejahte. Vor wenigen Tagen hat nun auch der Bundesgerichtshof die Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs vollumfänglich bestätigt. Eine Sprecherin des vzbv teilte mit, dass man hoffe, dass Valve noch dieses Jahr seine AGB ändern wird.