In der nicht gerade unumstrittenen Debatte rund um die Rundfunklizenz ist nun bei Erik Range, besser bekannt als Gronkh, eine Entscheidung gefallen, die nicht jedem zusagen wird.
Im letzten Jahr kam ein Thema auf, das für viel Wirbel sorgte und letzten Endes auch vor Gronkh keinen Halt gemacht hat. Zunächst wurde die Gruppe PietSmiet von der Landesanstalt für Medien NRW ins Visier genommen. Anschließend bekam auch Erik Range, der besser bekannt als Gronkh ist, Post. Das Erschreckende ist jedoch, dass auch viele kleinere Streamer in den Fokus rückten und entweder mit dem Streamen aufhören, oder sich eine Rundfunklizenz beschaffen sollten.
Während PietSmiet ihre Livestreams komplett aussetzen, ist für Range eine ganz andere „Lösung“ gefunden worden. Denn die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat nun ein Urteil bezüglich Gronkh gefällt. Demnach soll er eine Zulassung für eine Rundfunklizenz erhalten. Bereits im Oktober 2017 soll er dafür einen Antrag gestellt haben. Ab sofort muss er sich nun mehr oder weniger wie ein TV-Sender verhalten. Der Grund: Er muss dieselben Vorschriften befolgen. Das bedeutet, dass nun ein Jugendschutzbeauftragter seine Kanäle kontrolliert. Inhalte ab 16 Jahren dürfen fortan erst ab 22 Uhr gezeigt werden. Inhalte ab 18 Jahren sogar erst nach Mitternacht. Sogar strenge Regeln bezüglich der gezeigten Werbung gelten ab jetzt. Wie lange das Ganze bestand hat, ist jedoch fraglich. Die NRW-Regierung würde sich für eine Abschaffung des Gesetzes einsetzen. Und auch die Landesmedienanstalten würde eine Anpassung fordern. Doch, ob es wirklich zu Reformen kommen wird, ist fraglich.