Durch das Landgericht München musste Vodafone nach Klage von Constantin Film Kinox Sperrung. Doch dagegen wehrt sich der Konzern und legt Berufung ein!
Seit dem 13.02.2018 ist bekannt, dass man als Kunde eines Vodafone Kabel-Anschlusses nicht mehr auf die Website Kinox.to zugreifen kann. Das Unternehmen Constantin Film konnte eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht München durchdrücken und so die Forderung geltend machen. Versucht man nun, als betroffener Nutzer auf die Seite zuzugreifen, kommt entweder eine Weiterleitung auf eine Vodafone-Seite oder nur ein Fehler-Bildschirm, dass die Seite schlichtweg nicht erreichbar sei.
Constantin Film beruft sich bei seiner Klage auf das Urteil vom Europäischen Gerichtshof vom 26. April 2017, welches das Nutzen von Streaming-Angeboten aus illegalen Quellen rechtswidrig machte. Zwar galt das Urteil nur für Nutzer eines speziellen und externen Medialplayers, aber eine Relevanz für andere Webseiten wie Kinox.to wurde bereits damals schon vermutet.
Da die Sperrung lediglich über DNS-Blocking funktioniert, lässt sich diese leicht umgehen. Empfehlen kann man dies zwar nicht, auch wenn keine Abmahnungswelle zu befürchten ist, aber wer unbedingt wissen will wie, sollte sich über Google informieren.
Aber vielleicht kann man bald schon wieder „fast“ legal auf Kinox.to zugreifen. Denn Vodafone gab bekannt, dass man gegen die einstweilige Verfügung des Landesgericht München eine Berufung eingelegt hatte. Laut der Begründung kann man den Anbieter nicht dazu zwingen, als Accessprovider Urheberrechtsverletzungen durch Sperren einzudämmen. Es fehle eine ausdrückliche und geltende gesetzliche Grundlage für eine Sperre dieser Art, die auch „das Recht des Kunden beschneide“.
Da die Sperre so leicht auszuhebeln ist, sieht Vodafone in dieser Maßnahme sowieso kein sinnvolles Mittel, um gegen die Urheberrechtsverletzung vorzugehen. Vielmehr, so Vodafone, bestehe auch eine potentielle Gefahr, dass urheberrechtlich unbedenkliche Medien gesperrt werden könnten.