Valve ist mit ihrem Steam eine, wenn nicht sogar die größte Spieleplattform die es momentan gibt. Kein Wunder also, das immer mehr Leute darauf aufmerksam werden und ihnen an den Kragen wollen.
Bereits Ende September hat die Verbraucherzentrale eine Anklage gegen Steam erhoben. Zu dieser Zeit hieß es laut VzBv (Verbraucherzentrale Bundesverband), dass Steam nicht ausreichend auf die Online-Rechte der Plattform-Nutzer eingehen würde. Sie bekamen dafür eine Abmahnung.
Nun hat die VzBv erneut Anklage gegen Steam erhoben. Die neuen Gründe: Das weiterverkaufen seines alten Steamaccounts.
„Für Verbraucher sind die unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten von Spiele-Software im Gegensatz zu Brett- oder Kartenspielen unverständlich. Bei beiden zahlt der Verbraucher schließlich den vollen Kaufpreis. Als Eigentümer des Brettspiels kann er es ohne Weiteres verschenken oder verkaufen oder anderen ein Nutzungsrecht einräumen. Diese Möglichkeiten bleiben ihm bei einer Spiele-Software oft verwehrt. Technische Hürden und das Verbot der Weitergabe und des Verkaufs hindern den Käufer einer Spiele-Software daran, mit seinem Eigentum zu verfahren wie er möchte“ so die Verbraucherzentrale.
EA und Ubisoft dürften sich für diese Anklage durchaus interessieren, denn auch sie könnten mit ihrem Origin und UPlay davon betroffen sein.
Auch das man zukünftig keine AGB´s mehr akzeptieren muss (Ab 31.01.2013) sieht die Verbraucherzentrale als Rückschritt an.
Mehr Infos zur aktuellen Klage findet ihr auf der Website des VzBv.