Mal wieder gibt es Ärger mit Microsoft und ihrer Next-Gen Konsole, die Xbox One. Unter anderem verlieren Käufer bzw. Vorbesteller der Xbox One das Recht, sich an einer Sammelklage zu beteiligen.
Die Negativ-News-Welle von Microsoft nimmt kein Ende. Wie nun aus Microsoft’s Geschäftsbedingungen heraus geht, verpflichtet sich jeder Käufer bzw. Vorbesteller der Xbox One bei einem Rechtsstreit sich automatisch einem Schlichtungsverfahren zu stellen.
Das Zitat aus den AGB’s:
„IF YOU LIVE IN THE UNITED STATES, SECTION 4 CONTAINS A BINDING ARBITRATION CLAUSE AND CLASS ACTION WAIVER. IT AFFECTS YOUR RIGHTS ABOUT HOW TO RESOLVE ANY DISPUTE WITH MICROSOFT. PLEASE READ IT.“
Das Online-Magazin Spiegel.de erklärt was dies zu bedeuten hat:
„Bei Sammelklagen genügt es, wenn ein Kläger sich gegen den Beklagten durchsetzt. Alle weiteren Personen, die nachweisen können, dass auf sie die dieselben Rahmenbedingungen zutreffen, können beispielsweise dieselben Schadenersatzahlungen einfordern. In den USA ist diese Klageform weitverbreitet und bei manchen Anwälte beliebt, weil sie hohe Honorare verspricht. In Deutschland sind Sammelklagen bisher nicht möglich.“
Als ob das nicht genug wäre, kommt zu der stark kritisierten Gebrauchtspiel-Sperre und dem ebenfalls verhassten Online-Zwang noch ein Drama hinzu. Und zwar funktioniert die Konsole zu Verkaufsstart lediglich in 21 Ländern:
- Australien
- Österreich
- Belgien
- Brasilien
- Kanada
- Dänemark
- Finnland
- Frankreich
- Deutschland
- Irland
- Italien
- Mexico
- Holland
- Neuseeland
- Norwegen
- Russland
- Spanien
- Schweden
- Schweiz
- England („The United Kingdom“)
- Vereinigte Staaten von Amerika
Haltet ihr die ganzen Aktionen für berechtigt, oder folgt ihr dem Ruf der Menge? Lasst es uns wissen!
Hier geht es zum Bericht von Spiegel Online