Dass Dying Light in Deutschland nicht durch die USK gekommen ist, dürfte vielen von euch bekannt sein. Nun wurde es indiziert. Was es für euch bedeutet, erfahrt ihr hier!
Wir berichteten bereits von einer möglichen Indizierung des Zombieshooters Dying Light. Nun die schlechte Nachricht für alle Fans des Zombiegenres: Dying Light wurde vorläufig auf die A-Liste der BPjM gesetzt. Das berichtete die Website Schnittberichte.com unter Berufung auf einer Sondermitteilung der BPjM.
So ereilt Dying Light das gleiche Schicksal wie auch schon die Dead-Island-Reihe, dessen ersten beiden Teile aus dem gleichen Hause wie Dying Light stammen. Nun kann man sich um den Sinn einer solchen Indizierung und der Bevormundung Erwachsener streiten, Fakt ist, dass dieses Urteil nicht das Ende der Welt ist, denn auch weiterhin haben Spieler die Möglichkeit das Spiel zu importieren. Denn viele Spieler denken bei Indizierung sofort an eine Beschlagnahmung des Spiels. Fakt ist aber, dass Dying Light zum jetzigen Zeitpunkt lediglich auf der A-Liste der BPjM steht. In dieser werden alle Spiele vermerkt, die jugendgefährdend sind und deshalb weder beworben werden dürfen noch öffentlich verkauft werden. Bei der jetzigen Indizierung auf der A-Liste handelt es sich außerdem um eine vorläufige Endscheidung, die bis zur endgültigen Prüfung dazu gedacht ist, die öffentliche Bewerbung des Spiels einzuschränken.
Was ist eure Meinung zur Indizierung?