Die Sperrung Kinox.to’s – Vodafone legt Berufung ein!
Der Aufmacher ist zur Ausnahme kein Gaming-relevantes Thema. Bereits im Februar wurde bekannt, dass Vodafone und die Tochtergesellschaft Kabel Deutschland die Website Kinox.to für seine Nutzer sperren muss. Über 3,4 Millionen Kunden sind von dieser Sperre betroffen. Vorerst ein Schock für viele, die regelmäßig die Seite für illegale Video Streams besuchen.
Illegal? Ja, denn im Jahr 2017 entschied bereits der EuGH, dass das Abspielen illegal angebotener Filme auf Kinox.to einen Rechtsbruch darstellt – auch, wenn nur eine Weiterleitung auf andere Seiten erfolgt. Dieses Urteil definierte jedoch die Sicht auf die Nutzung solcher Portale wie Kinox und Co. neu. Man kann sich zwar noch auf den §44a des Urheberrechtsgesetz berufen, welcher besagt, dass flüchtiges Abrufen von Inhalten keinen Rechtsbruch darstellt – worunter bisher Streaming fiel – doch mit dem EuGH-Urteil könnte man sich schwerer herausreden. Ein Präzedenzfall wurde geschaffen. Und auf diesen werden sich Kläger, also Filmkonzerne, nur zu gerne berufen. Doch braucht man sich keine Sorgen machen, plötzlich Post von einem Anwalt zu erhalten. Kinox.to speichert keine IP-Adressen und noch ist der Server-Betreiber, einer der beiden Gebrüder, auf freiem Fuß.
Eine ganz andere Dimension nimmt da der Streit zwischen Constantin Film (Fack ju Göhte 3) und Vodafone ein. Denn dieser trifft nur indirekt den Nutzer selbst. Constantin Film konnte eine einstweilige Verfügung durchsetzen, die Vodafone zwingt, seinen Kabel-Kunden Kinox.to zu sperren. So sieht Constantin Film seine Rechte verletzt, da man über Kinox den Film Fack ju Göhte abspielen kann. Und man über das Vodafone-Kabelnetz eben auf diese Seite zugreifen kann. Der Branchenverband Bitkom kritisiert direkt diesen Schritt Constantin’s.
„Als Maßnahme gegen Urheberrechtsverstöße sind Netzsperren völlig überzogen. Zwar sind die Interessen von Rechteinhabern legitim, die Freiheitsrechte der Internetnutzer dürften dadurch aber nicht eingeschränkt werden.“
Bitkom ist nicht nur irgendein Branchenverband. Es ist der Branchenverband für deutsche Informations- und Telekommunikationsunternehmen. Mit über 2.400 Unternehmen, wovon 1.600 Direktmitglieder sind, erwirtschaftet dieser Verband etwa 190 Milliarden Euro Umsatz im Jahr. Die Vodafone GmbH ist auch ein Teil dieses Verbandes.
Urteil maßgeblich entscheidend für unsere Zukunft!
Es ist also kaum verwunderlich, dass Vodafone einen Monat später ankündigt, in Berufung zu gehen, sich also gegen die einstweilige Verfügung zu wehren. So äußere sich das Unternehmen weiter, „dass nach geltendem Recht Vodafone nicht verpflichtet werden kann, Urheberrechtsverletzungen im Internet durch Sperren einzudämmen“. Laut Vodafone fehle eine gesetzliche Grundlage, um die Sperrung und die damit beschnittenen Rechte seiner Kunden und den massiven Eingriff in die Netzinfrastruktur und den Geschäftsbetrieb Vodafones zu begründen.
Passend ergänzte Vodafone, dass die Sperrung lediglich über DNS erfolge und man auf eine Vodafone-Seite mit einer Meldung weitergeleitet werde. Diese Sperrung zu enthebeln ist selbst für einen Laien mit einer kurzen Anleitung kein Problem. Wer also auf Kinox seinen Film schauen möchte, kann dies weiter tun.
Dass Vodafone in Berufung gegen die einstweilige Verfügung geht, ist kein Zufall, aber auch nicht aus Nächstenliebe zum Kunden geschehen, der für seine Filme und Serien kein Geld zahlen will. Vielmehr sieht sich der Konzern und auch weitere Konzerne bedroht, durch weitere Verfügungen gezwungen, massiv das Internet zu beschränken. So würde Kinox kein Einzelfall bleiben und auch weitere Webseiten, die im großen Maße illegale Daten anbieten, würden irgendwann gesperrt werden. Denn wie Vodafone bereits sagt, „besteht die generelle Gefahr, dass auch nicht rechtsverletzende Inhalte gesperrt werden“.
Sollte Vodafone mit der Berufung das Urteil für sich gewinnen, dann könnte man sich zumindest in Deutschland darauf freuen, dass auch in Zukunft Websites mit urheberrechtsverletzenden Inhalten frei zugänglich bleiben. Bis irgendwann die Betreiber von einer Sondereinheit überrascht werden und die Server konfisziert werden. Gewinnt jedoch Constantin Film, werden auch andere eine Urheberrechtsverletzung in Seiten wie Kinox sehen und vor Gericht eine einstweilige Verfügung für eine Sperrung, nicht nur bei Vodafone, beantragen. Und damit das Internet, wie wir es kennen, in seiner Freiheit beschneiden.
Denn wenn Vodafone in dem Rechtsstreit verlieren würde, dann würde erneut ein Präzedenzfall geschaffen werden. Warum sollte nur Vodafone seinen Kabel-Kunden den Zugriff verwehren? Warum nicht auch den DSL-Kunden? Am Ende wird man bei allen Anbietern fürs Internet solch eine einstweilige Verfügung durchgesetzt bekommen.
Dass dies nicht nur Kinox betrifft, dürfte klar sein. Wenn große Firmen Seiten sehen, wo ihr urheberrechtliches Material unrechtmäßig hochgeladen wird, werden sie eine Sperre versuchen, durchzusetzen. Und das trifft dann auch die Gaming-Szene, zumindest jene, die im dunklen Bereich agiert. Piraterieseiten wie SKIRDROW, Codex oder Plaza werden von den Anbietern geschlossen. Und natürlich würde es auch Seiten wie ThePirateBay treffen.
Die Frage ist immer nur, ab wann muss man eine Seite schließen? Reicht es, wenn nur ein kleiner Teil von dem Angebot rechtswidrig ist? Diese Messlatte müsste man zwar nach dem Urteil noch finden, aber vorher würden viele Seiten aus dem deutschen Netz aus unerreichbar bleiben. Auch wenn man grundlegend gegen Piraterie sein sollte – aber wahllos Seiten über den Anbieter sperren lassen, nur weil ein Urheber seine Rechte verletzt sieht, ist der falsche Weg.
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